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Berufsunfähigkeit einkalkulieren!

Samstag, den 16. Juni 2007

Heute muss man eigentlich an fast alles denken! Wer sich in jungen Jahren einen Job ergattert hat und meint, er müsse sich keine Sorgen mehr machen, der irrt sich gründlich:

Laut Focus wird bereits jede vierte Rente deswegen ausbezahlt, weil der Arbeitnehmer z. B. aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Dabei sind bloß zehn Prozent aller Menschen berufsunfähig-versichert.

Das “Freie Informationsportal Soziale Altersvorsorge” weist darauf hin, dass unter Berufsunfähigkeit verstanden wird, dass man entsprechend seiner Ausbildung und Qualifikation nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden zu arbeiten. Einige Berufsgruppen wie z. B. Lehrer oder körperlich hart arbeitende Menschen sind häufiger als andere betroffen.
Versicherungsvergleich.info ergänzt, dass die Berufsunfähigkeit erst dann vorliegt, wenn man mindestens drei Jahre nicht mehr in der Lage war, seinen Beruf auszuüben und auch keiner alternativen Beschäftigung nachgehen kann.
“Versicherungen klipp & klar” erinnert daran, dass es erst seit dem ersten Januar 2001 das sogenannte “Vorschaltgesetz zur Rentenreform” gibt, das seitdem die bisherigen,  gesetzlich vorgesehenen Berufsunfähigkeitsrenten für diejenigen gestrichen hat, die nach dem ersten Januar 1961 geboren sind. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Nach-1961-Geborenen nur noch eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese ist jedoch nur unter erschwerten Bedingungen überhaupt zu erhalten:Wer jede “zumutbare” Arbeit annehmen kann, muss sich mit dem niedrigeren Einkommen begnügen. Die volle Rente erhält nur noch derjenige, der keine drei Stunden täglich arbeiten kann.
Für Freiberufler und Selbständige soll das Risiko, dadurch zu verarmen, drastisch erhöht sein.

Doch so weit muss es nicht kommen! Wer frühzeitig vorsorgt und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann sich vor Armut schützen und erhält eine vorher monatlich festgelegte Summe, um auch nach Krankheit oder Unfall gut weiterleben zu können. Angebote gibt es wahrlich zu Hauf, es macht sicher viel Mühe, sich ein passendes Angebot herauszufischen, doch es lohnt sich auf jeden Fall.

Wichtig ist es, so die Stiftung Warentest, nach einer Versicherung Ausschau zu halten, die so flexibel ist, dass sie sich dem individuellen Leben eines Einzelnen anpassen kann. Das kann bedeuten, dass man auch im Falle einer Heirat oder einer Geburt eines Kindes weiterhin ausreichend versichert ist. Auch sollte eine Nachversicherungsgarantie mit drin sein, die Anfangsrente ohne erneute Gesundheitsüberprüfung aufstocken zu können. Schließlich sollte man darauf achten, dass die Versicherung nicht mit dem 55. Lebensjahr endet, weil sonst eine Lücke entsteht, bis das gesetzliche Rentenalter (65 bis 67) Jahren erreicht wird.

Das IG-Metall Jugendportal rät Auszubildende dringend, sich gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit abzusichern und gibt gute Tipps, wie man dabei vorgehen sollte. Die IG-Metall weiß, dass die Versicherungen bei Jugendlichen maximal und in der Regel (nur) 500,- bis 1000,- € monatliche Rente berechnen. Weniger sollte das nicht sein. Es wird davor gewarnt, sich eine Versicherung auszuwählen, die nicht auf die sogenannte “abstrakte Verweisung” verzichtet. Verzichtet eine Versicherung nicht auf diese “abstrakte Verweisung”, wird sie im Falle eines Falles versuchen, zu beweisen, dass der Versicherte doch noch in der Lage sei, einen anderen Beruf zu ergreifen: Eine Rente würde damit dann nicht ausgezahlt. Doch inzwischen lassen viele Versicherungen diese Klausel weg, es empfiehlt sich allerdings, genau hinzuschauen!

Martin Kinkel, ein Volkswirt und Dipl.-Kaufmann, warnt auf einer Seite von Monster.de davor, sich nur über eine Zusatzversicherung, die an eine Kapital- oder Lebensversicherung gekoppelt ist, in Bezug auf die Berufsunfähigkeit zu versichern. Kündigt man nämlich die Hauptversicherung, fällt damit auch automatisch die Zusatz-Versicherung weg, die die Berufsunfähigkeit absichern soll.

Das Gründerlexikon weist nocheinmal darauf hin, dass ein ärztliches Attest vorliegen muss, um eine Berufsunfähigkeit zu belegen.

Wer sich nun auf die Suche nach einer geeigneten Versicherung macht, sollte sich zunächst einmal viel Zeit nehmen, und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Vergleichen Sie, fragen Sie nach. Es gibt z. B. kostenlose Online-Vergleichsmöglichkeiten wie z. B. auf der Webseite der Süddeutschen.

Daneben können Sie sich bei neutralen Stellen Informationen einholen. Bei der Stiftung Warentest oder auf Seiten der Verbraucherzentralen (je nach Bundesland) finden Sie kompetenten Rat, wenn auch nicht immer kostenlosen. Doch wie so oft, gilt auch hier: Sparen Sie nicht am falschen Ende!

Viel Erfolg bei Ihrer Suche wünscht Ihnen

Silvio Ströver